Festlegungen des STTV und der ESG für den Spielbetrieb ab 8.11.2011

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Richtlinien vom STTV:

Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des
Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und
Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vor-
warnstufe.

Es handelt sich bei der Landesverordnung um öffentliches Recht, zu
dessen Umsetzung wir als Sportverband verpflichtet sind.

Wir sind als Präsidium bemüht, in den nächsten Tagen durch Gespräche
mit dem DTTB und dem Landessportbund einheitliche Umsetzungen für
den Spielbetrieb zu erreichen. Wir hoffen, dass die neuen Maßnahmen für
alle Vereine gut umsetzbar sind und auf Akzeptanz stoßen.
Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung
werden folgende ergänzende Festlegungen zu den Punkt- und Pokal-
spielen und Wettkämpfen im STTV festgelegt:

Festlegungen für den Spielbetrieb ab 08-11-2021 (pdf)

Von den Sporthallen Betreibern gibt es auch angepasste Regelungen, die uns auch nur peripher betreffen:

Corona_Schema_09.11.2021-1